Bei jeder Person, die in Deutschland einen Asylantrag stellt, wird zunächst geprüft, ob Deutschland überhaupt für die inhaltliche Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Hintergrund dafür ist, dass es eine europäische Verordnung gibt, die regelt, welcher Mitgliedstaat des sog. Dublin-Raums für einen Antrag auf internationalen Schutz zuständig ist: die sog. Dublin III-Verordnung (VO).
Die vorliegende Arbeitshilfe erklärt den Ablauf des Dublin-Verfahrens und zeigt auf, wie ehrenamtlich Engagierte hier unterstützen können.
- Flüchtlingsrat BW, Juni 2024: Arbeitshilfe: Das Dublin-Verfahren