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Arbeitshilfe: Informationen zu Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a, 25b AufenthG

Das Diakonisches Werk Baden und Württemberg und der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben ihre Arbeitshilfe zu Bleiberechtsregelungen aktualisiert und eine Übersicht zu Möglichkeiten einer Aufenthaltssicherung für abgelehnte Asylsuchende beigefügt. Die Broschüre gibt hilfreiche Tipps für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis wegen nachhaltiger Integration nach §§ 25a und 25b AufenthG. Die Bleiberechtsregelungen können für abgelehnte Asylsuchende in Duldung in Frage kommen, die sich schon lange in Deutschland aufhalten. 

Neu hinzugekommen sind Vorhaben der neuen Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 (z.B. das Chancenaufenthaltsrecht ein Jahr auf Probe). Hier werden wir noch auf entsprechende neue Gesetze warten müssen, doch die Arbeitshilfe weist schonmal auf die Grundlagen hin. Darüber hinaus gibt es aber schon auf Landesebene Möglichkeiten im Erlasswege einfacher an Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a und § 25b AufenthG kommen zu können. Auch das hebt die Arbeithilfe hervor.