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Arbeitshilfe: Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a, 25b AufenthG und Chancenaufenthaltsrecht

Das Diakonisches Werk Baden und Württemberg und der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben ihre Arbeitshilfe zu Bleiberechtsregelungen aktualisiert und eine Übersicht zu Möglichkeiten einer Aufenthaltssicherung für abgelehnte Asylsuchende beigefügt. Die Broschüre gibt hilfreiche Tipps für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis wegen „nachhaltiger Integration“ nach §§ 25a und 25b AufenthG. Zudem geht die Arbeitshilfe auf das Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG sein.

Die Bleiberechtsregelungen können für abgelehnte Asylsuchende in Duldung in Frage kommen, die sich schon lange in Deutschland aufhalten.