Deutsche Staatsangehörige müssen im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung nicht um ihren Aufenthalt in Deutschland fürchten. Bei nichtdeutschen Menschen kann dies anders sein: Hier kann eine strafrechtliche Verurteilung das Aufenthaltsrecht oder die Aufenthaltsverfestigung gefährden. Die Arbeitshilfe behandelt die praxisrelevanten Fallkonstellationen und stellt die Zusammenhänge zwischen Straf- und Migrationsrecht in (hoffentlich) auch für Nichtjurist:innen verständlicher Sprache dar.
- Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Dezember 2024: Gefährdeter Aufenthalt in Deutschland bei Verurteilung – Einführung in die Verzahnung des Strafrechts mit dem Aufenthalts- und Asylrecht