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Mobilität für Drittstaatsangehörige in Europa: Die „kleine Freizügigkeit“ mit § 38a AufenthG

Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands

Die Publikation befasst sich mit der Mobilität von Drittstaatsangehörigen innerhalb der EU. Nicht nur Unionsbürger*innen nutzen ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU – auch Angehörige von Drittstaaten, die in einem anderen EU-Staat leben, verlagern ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland. Dies ist rechtlich aber nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich. Eine relativ weitreichende Möglichkeit der langfristigen Mobilität in Europa besteht dann, wenn die Person über eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU in dem anderen Unionsstaat verfügt. In diesem Fall besteht unter bestimmten Bedingungen nämlich ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer längerfristigen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Die Rechtsgrundlage befindet sich in § 38a AufenthG. In der vorliegenden Publikation werden die Regelungen hierzu systematisch dargestellt. Neben den Voraussetzungen für die Erteilung des § 38a AufenthG in Deutschland werden unter anderem die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU in den anderen EU-Staaten, der Arbeitsmarktzugang und der Anspruch auf Sozialleistungen, aber auch die Möglichkeit der Aufenthaltsverfestigung für diesen Personenkreis aufgegriffen.