Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Stellungnahme zur Beachtung des Verbots rassistischer Diskriminierung in der polizeilichen Praxis veröffentlicht. Obwohl Racial Profiling grund- und menschenrechtswidrig ist berichten zivilgesellschaftliche Organisationen und Betroffene, dass es sich dabei um eine alltägliche polizeiliche Praxis handelt. Um Racial Profiling zu erkennen und zu verhindern, ist ein richtiges Verständnis des Verbots rassistischer Diskriminierung unerlässlich.
- Deutsches Institut für Menschenrechte, Juli 2020: „Racial Profiling: Bund und Länder müssen polizeiliche Praxis überprüfen“