Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bekanntgegeben, die Überstellungsfristen bei sogenannten Dublin-Kirchenasylen nicht mehr von sechs auf 18 Monate zu verlängern. Zwar sieht die Dublin III-Verordnung die Möglichkeit der Verlängerung der Überstellungsfrist vor, wenn Menschen flüchtig sind – im Gegensatz dazu ist der Aufenthaltsort von Menschen im Kirchenasyl den Behörden jedoch stets bekannt. Dies bestätigte auch ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2020 und bezeichnete die Verlängerung als rechtswidrig. Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche hatte die Verlängerung der Überstellungsfrist deswegen scharf kritisiert und begrüßt nun umso mehr die Entscheidung des BAMF.
Die vollständige Pressemitteilung der BAG finden Sie hier