Bereits erteilte nationale Visa für längerfristige Aufenthalte, wie z.B. zum Familiennachzug, die aufgrund der coronabedingten Reisebeschränkungen nicht in Anspruch genommen werden konnten, können durch eine sogenannte „Neuvisierung“ erneut ausgestellt werden – ohne dass das Antragsverfahren komplett neu durchlaufen werden muss. Ursprünglich war für die Neuvisierung eine Frist von einem Monat vorgesehen. Diese Frist wurde nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die Möglichkeit der Neuvisierung ist für Personen relevant, denen ein nationales Visum für den Zeitraum ab Mitte März 2020 erteilt worden war und die das Visum aufgrund der Reisebeschränkungen nicht in Anspruch nehmen konnten.
- Informationsverbund Asyl & Migration, 30. September 2020: „Neuvisierung“ von Visa zum Familiennachzug kann bis Jahresende beantragt werden