Als einziges europäisches Land hat Deutschland die Überstellungsfristen in Dublin-Fällen während der akuten Corona-Krise unterbrochen, um so auch nach Ablauf der i.d.R. sechsmonatigen Frist, Betroffene noch abschieben zu können. Sowohl die EU-Kommission, als auch etliche Verwaltungsgerichte halten dieses Vorgehen für rechtswidrig. Mehr zum Hintergrund der Aussetzung durch das BAMF, die Folgen für die Betroffenen und mögliche Handlungsschritte finden Sie hier.
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