Viele Fragen rund um asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren können über Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde beantwortet werden. Dabei mag für manch eine*n überraschend sein, dass das Recht auf Akteneinsicht nicht nur von Rechtsanwält*innen geltend gemacht werden kann. Grund genug, sich im nachfolgenden Beitrag etwas näher mit dem Recht auf Akteneinsicht zu beschäftigen. Der Artikel soll zugleich Ermutigung sein, von diesem so wichtigen Recht zukünftig selbstbewusster und selbstverständlicher Gebrauch zu machen, als es bislang zu beobachten ist.
Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 3/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.
- Sebastian Röder, in Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Rundbrief „perspektive“ 3/2020: Das Recht auf Akteneinsicht bei der Behörde