Erkennungsdienstliche Behandlung nun schon ab sechs Jahren

Zum 1. April 2021 sind Änderungen des Aufenthaltsgesetzes sowie des Asylgesetzes in Kraft getreten, die die Abnahme der Fingerabdrücke von neu eingereisten Kindern bereits ab dem sechsten Lebensjahr ermöglichen. Bislang hatte die Altersgrenze hierfür bei 14 Jahren gelegen. Da EU-Recht weiterhin eine Altersgrenze von 14 Jahren vorsieht, stellt sich die Frage, ob die Neuregelung europarechtskonform ist.