Tübingens OB Palmer darf seine „Liste der Auffälligen“ nicht mehr nutzen

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hat Anfang 2019 eine Liste über Asylsuchende angelegt, die vermeintlich gefährlich sein sollen. Es folgten Verlegungen in besondere Unterbringungen, offiziell diente die Datensammlung dem Schutz der städtischen Mitarbeiter. Nach welchen Kriterien Geflüchtete in der Liste landeten, war intransparent. Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat der Stadt Tübingen nach langem Streit nun untersagt, polizeiliche Daten für diese „Liste der Auffälligen“ zu nutzen. Brink hat dafür eine förmliche Untersagungsverfügung erlassen, der Datenaustausch sei rechtswidrig und ihm fehle die Rechtsgrundlage.

Den vollständigen Artikel dazu finden Sie hier