Oft werden Duldungen nur für einen kurzen Zeitraum ausgestellt. Verlängerungen sind für Betroffene und Mitarbeitende in den Ausländerbehörden/Landratsämter zeitraubend und aufwendig. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nun auf Anfrage mitgeteilt über welche Zeiträume Duldungen in der Regel erteilt werden sollen:
- Duldungsersterteilungen: 3 Monate
- Duldungsverlängerungen: 6 Monate
- Duldungen nach § 60b AufenthG (sog. „Duldung Light“): 6 Monate
- Duldungen in Dublin-Fällen: 3 Monate
In Einzelfällen können Ausnahmen von diesen Duldungszeiträumen vorgenommen werden. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht für Fälle des Sonderstabs Gefährliche Ausländer.