Bilanz der Härtefallkommission 2020

Am 14. Oktober 2021 erschien der Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2020. Der Bericht beinhaltet Fallbeispiele zum Verständnis der Entscheidungspraxis sowie einen Überblick über die Entscheidungsbilanz 2020. Letztere verdeutlicht, dass die Übereinstimmungsquote der Entscheidungen des zuständigen Ministeriums (früher Innenministerium, jetzt Justizministerium) mit denen der Kommission auf einem ähnlichen Niveau liegt wie noch im Vorjahr (76 versus 82 Prozent). Insgesamt ordnete das Ministerium im Jahr 2020 in 50 Fällen (dies betraf 63 Personen) die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis an oder der Antrag erledigte sich auf anderer Weise zugunsten eines Bleiberechts – beispielsweise durch die Erteilung einer Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung oder einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen.
Der aktuelle Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission zeigt außerdem, dass sich die Gesamtzahl der Härtefalleingaben im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr von 139 auf 302 mehr als verdoppelt hat. Der Großteil dieser Eingaben betraf alleinstehende Männer, die überwiegend in den Jahren 2014 bis 2016 aus afrikanischen Ländern (vor allem aus Gambia) eingereist sind. Insgesamt traf die Härtefallkommission letztes Jahr 178 Entscheidungen, wovon sich einige auf Eingaben aus dem Jahr 2019 bezogen. 58 Eingaben wurden aus zwingenden rechtlichen Gründen ohne inhaltliche Befassung abgelehnt. Weitere neun Fälle wurden wegen offensichtlicher Unbegründetheit nicht zur intensiven Beratung zugelassen.
Mit 111 Eingaben (ungefähr zehn Prozent mehr Fälle als im Vorjahr) setzte die Kommission sich im Jahr 2020 intensiv auseinander. Auf dieser Grundlage richtete die Kommission in lediglich 68 Fällen (57% aller Eingaben – deutlich mehr als die 33% des Vorjahres) ein Härtefallersuchen an das Ministerium.