Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben oder dort tätig sind – dazu gehören Hauptamtliche, Personal externer Dienstleister sowie auch Ehrenamtliche – können sich jetzt mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen. Als Nachweis wird eine Bestätigung der Einrichtung gebraucht. Mehr Informationen dazu auf der Website des Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
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