Asylbwerberleistungsgesetz – Kläger*innen aus dem Großraum Karlsruhe gesucht

Letzte Woche hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Mustervorlage zum Asylbewerberleistungsgesetz veröffentlicht. Ziel ist es, die sehr niedrigen Grundleistungen möglichst schnell vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Die Mustervorlage kann von Sozialrichter*innen genutzt werden, um eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu richten. Hintergrund ist, dass bereits mehrere Sozialgerichte verfassungsrechtliche Zweifel an dem Gesetz
geäußert haben. Mehr Infos dazu finden sie hier

Vor dem Sozialgericht Karlsruhe sind – soweit bekannt – noch keine Fälle anhängig. Um die Chancen einer Richtervorlage zu erhöhen, sucht die Gesellschaft für Freiheitsrechte daher nach geeigneten Kläger*innen, um auch dort ein Verfahren anzustrengen.

Das Sozialgericht Karlsruhe ist zuständig für die Stadt Karlsruhe, den Landkreis Karlsruhe, den Landkreis Pforzheim, den Enzkreis, den Landkreis Calw, den Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden.

Der/Die Kläger*in sollte nach Möglichkeit folgende Voraussetzungen erfüllen:

    * Der Kläger/Die Klägerin bezieht Leistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG (dazu I.)
    * Der notwendige und der notwendige persönliche Bedarf werden vollständig durch Geldleistungen an den Kläger/die Klägerin erbracht (II.)
    * Der Kläger/Die Klägerin ist alleinstehend oder alleinerziehend und wohnt innerhalb der Sammelunterkunft nicht in einer baulich abgeschlossenen, getrennten Wohnung mit eigenem Sanitärbereich und Küche (III.)
    * Es liegt keine gesteigerte Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des gemeinsamen Wirtschaftens aufgrund Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie vor oder aufgrund von Leistungseinschränkungen gegenüber sämtlichen sonstigen Bewohner*innen der Sammelunterkunft
(IV.)

Näheres zu den geeigneten Fallkonstellationen finden Sie hier


Wenn Sie Kontakt zu geeigneten Personen haben, wenden Sie sich bitte an david.werdermann@mailbox.org! Die Gesellschaft für Freiheitsrechte vermittelt dann einen Anwalt oder eine Anwältin. Ein Kostenrisiko besteht nicht.