Das Bundeskabinett hat am 01. Juli 2020 die schrittweise Aufhebung der geltenden Reisebeschränkungen aus Drittstaaten nach Deutschland beschlossen. Aufgrund des Beschlusses ist u.a. die Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung wieder uneingeschränkt möglich. Für Inhaber*innen eines abgelaufenen bzw. in Kürze ablaufenden Visums besteht ggf. die fristgebundene Möglichkeit einer vereinfachten Neuausstellung („Neuvisierung“). Diese muss innerhalb eines Monats beantragt werden. Informationen ab wann die Frist für Neuvisierung beginnt, müssen den Internetseiten der jeweils zuständigen Auslandsvertretung entnommen werden (Türkei und Beirut). Immerhin können Eltern zu inzwischen volljährig gewordenen UMF trotzdem noch einreisen, selbiges gilt für die Einreise von im Ausland volljährig gewordenen Kindern, wenn beim Erstantrag des Visums die Betroffenen noch minderjährig waren und sich die übrigen Umstände nicht geändert haben.
- Pro Asyl, 07.07.2020: Einreise zum Familiennachzug wieder möglich – Achtung: Kurze Fristen für die »Neuvisierung«!
- Schreiben BMI, 12.06.2020: Covid-19-Pandemie; Verfahrenshinweise für die Ausländerbehördenbei abgelaufenen D-Visa
- DRK Suchdienst, 01.07.20: Familienzusammenführung (FZ) von und zu Flüchtlingen Hinweise zur Beratung in Zeiten des Coronavirus/ Covid-19