Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland wandte sich in einem offenen Brief an den Präsidenten das Bundesamt für Migration und Flucht, Dr. Sommer. Darin kritisiert der LSVD, dass Asylanträge von homosexuellen und bisexuellen Geflüchteten aus Marokko mit einem Verweis auf das Diskretionsgebot in ihrem Herkunftsland abgelehnt wurden. Dies widerspricht einer Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs sowie des Verfassungsgerichts.
Den offenen Brief des LSVD finden Sie hier