Die „Corona-Krise“ hat die Frage aufgeworfen, ob in einer Aufnahmeeinrichtung untergebrachte Personen die Verteilung in eine Unterkunft beanspruchen können, in der ausreichender Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus gewährleistet ist. Dieser Frage geht der Beitrag aus dem Rundbrief 2/2020 nach. Anlass dafür sind mehrere Gerichtsentscheidungen, in denen ein Anspruch auf Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung bejaht wurde.
- Sebastian Röder, in Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Rundbrief „perspektive“ 2/2020: Sammelunterbringung im Corona-Zeitalter
Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 2/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.