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Schulungsvideo zum Sozialrecht

In ihrer Reihe von Schulungsvideos haben das Deutsche Rote Kreuz und die Universität Halle-Wittenberg eine weitere Folge veröffentlicht. Sie befasst sich mit dem Sozialrecht und ist auf dem Youtube-Kanal von asyl.net abrufbar.

Das Video befasst sich mit existenzsichernden Leistungen, auf die in Deutschland lebende Ausländer*innen im Bedarfsfall Anspruch haben. Im Einzelnen werden erläutert:

  • Personengruppen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) fallen,
  • Die Unterscheidung nach Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) und Analogleistungen (§ 2 AsylbLG) im AsylLG;
  • Geld- und Sachleistungen im AsylbLG (§ 3 AsylbLG),
  • Mögliche Sanktionen im Rahmen von § 1a AsylbLG (Reduzierung auf Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung und Unterkunft),
  • Leistungen nach SGB II und SGB XII für schutzberechtigte Personen, für Menschen, die eine Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken erhalten haben sowie für Unionsbürger*innen,
  • Gesundheitsversorgung (bzw. deren Einschränkungen im Rahmen von § 4 und § 6 AsylbLG)