In der Rechtssache C-646/21 hat der Europäische Gerichtshof eine wegweisende Entscheidung getroffen. Frauen, auch minderjährige, die als gemeinsames Merkmal ihre tatsächliche Identifizierung mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern teilen, zu der es im Zuge ihres Aufenthalts in einem Mitgliedstaat gekommen ist, können je nach den Gegebenheiten im Herkunftsland als einer „bestimmten sozialen Gruppe“ zugehörig angesehen werden, im Sinne eines „Verfolgungsgrundes“, der zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führen kann.
- EuGH, Juni 2024 – Pressemitteilung Nr. 96/24
- Sebastian Losch, Juni 2024: Im „Westen“ viel Neues. EuGH bestätigt Übernahme europäischer Werte als Asylgrund