VG Hannover: Ausstellung eines Reiseausweises für subsidiär Schutzberechtigte aus Eritrea

Um einen Reisepass bei der eritreischen Auslandsvertretung beantragen zu können, muss die antragstellende Person eine Reueerklärung unterschreiben. Dies wird von den meisten Behörden als zumutbare Mitwirkungshandlung verstanden. Das VG Hannover legte im Urteil vom 20.05.2020 ausführlich dar, warum die Abgabe der Reuerklärung im Einzelfall jedoch unzumutbar sei. Die Entscheidung beschäftigt sich umfassend mit der bestehenden Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex.

Unzumutbar sei die Forderung einer Reueerklärung vor allem wenn sie der „inneren Überzeugung“ entgegenstehe, denn das wäre ein „nicht gerechtfertigten Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m.Art. 1 Abs. 1 GG)“.
Das Gericht stellt weitere Überlegungen bezüglich der „Diasporasteuer“ an, diese „könnte … auf willkürlicher Grundlage erfolgen“, was für eine Unzumutbarkeit spräche.


VG Hannover 12 A 2452/19, Urteil vom 20.05.2020