Rechtsgutachten zeigt Grundrechtsverletzungen in Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg auf

Ein von Aktion Bleiberecht in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vom Juni 2020 zeigt, dass die Hausordnung der Landeserstaufnahme in Freiburg und somit auch aller anderen LEAs in Baden-Württemberg in mehreren Punkten grund- und menschenrechtswidrig ist. So werden Geflüchtete zum Beispiel in ihrem Recht auf die Unverletzlichkeit ihrer Wohnungen durch Zimmerkontrollen sowie in ihrem Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und Meinungsäußerung durch ein Verbot sich politisch zu betätigen verletzt.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat die offenen Briefen an die Stadt und den Gemeinderat Freiburg, das Regierungspräsidium Freiburg und das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg mitgezeichnet. Damit fordern Aktion Bleiberecht, LEA-Watch und Weitere die sofortige grundrechtskonforme Änderung der Hausordnungen aller Landeserstaufnahmen in Baden-Württemberg, eine Abkehr von der Lagerpolitik und Maßnahmen zur Stärkung der Rechte der Bewohner.

Zum Unterzeichnen der offenen Briefe bitte eine Nachricht an info@aktionbleiberecht.de schicken.