Wird der Asylantrag durch das BAMF abgelehnt, geraten Betroffene schnell in Stress: Wo, wie und wann kann eine Klage eingereicht werden? Wo finden sich geeignete Anwält*innen? Wer kann vor einer Klage rechtlich gut beraten? Bei der ersten großen Frage zur Einreichung einer Klage helfen Rechtsantragsstellen, die es bei jedem der vier Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg gibt.
Die Aufgabe von Rechtsantragstellen ist es, bei der schriftlichen Einreichung von Klagen und Anträgen an das zuständige Gericht zu unterstützen. Sie bieten nie Rechtsberatung und Rechtsauskunft an.
Auf dem ablehnenden Bescheid des BAMF steht ganz hinten das zuständige Verwaltungsgericht und die Frist zur Einreichung der Klage. Diese muss unbedingt eingehalten werden. Zur Klageeinreichung bei der Rechtsantragstelle muss der Bescheid mitgebracht werden und alle unterstützenden Dokumente. Bestimmte Herkunftsländer werden nur von einzelnen Gerichten entschieden, andere Herkunftsländer von allen. Eine Auflistung der bestimmten Herkunftsländer findet sich in § 30b ZuVOJu.
Anwält*innen im Migrationsrecht finden Sie unter Kontaktadressen auf unserer Internetseite.
Rechtliche Beratung können Sie bei uns per E-Mail oder Telefon erhalten.
Informationen der Rechtsantragstellen der einzelnen Verwaltungsgerichte:
- VG Freiburg: Die Öffnungszeiten finden sich auf der Internetseite. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
Das VG Freiburg entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Äthiopien, Belarus, Eritrea, Guinea und Somalia. - VG Karlsruhe: Auf der Internetseite stehen Musterformulare für Asylangelegenheiten Klage/Antrag, Klage, Antrag, Formulare Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
Das VG Karlsruhe entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Albanien, Algerien, Äquatorialguinea, Argentinien, Armenien, Australien, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Cabo Verde, Costa Rica, Demokratische Volksrepublik Korea, Dominikanische Republik, Ecuador, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea-Bissau, Indien, Indonesien, Japan, Kambodscha, Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Komoren, Kosovo, Kuba, Macau, Madagaskar, Marokko, Mauritius, Mongolei, Montenegro, Namibia, Nepal, Niger, Nordmazedonien, Panama, Peru, Republik Korea, Republik Moldau, Russische Föderation, Sambia, Samoa, São Tomé und Príncipe, Senegal, Serbien, Südafrika, Suriname, Taiwan, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Tschad, Tunesien, Turkmenistan, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Volksrepublik China und Zentralafrikanische Republik. - VG Sigmaringen: Es stehen lediglich die Öffnungszeiten auf der Internetseite.
Das VG Sigmaringen hat keine Zuständigkeit für bestimmte Herkunftsländer. - VG Stuttgart: Auf der Internetseite stehen Musterformulare für Asylangelegenheiten Klage/Antrag, Klage, Antrag, Formulare Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
Das VG Stuttgart entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Aserbaidschan, Kamerun, Pakistan und Sri Lanka.