In einer Pressemitteilung vom 16.03.2022 erklärte das BMSFJ, dass es ab dem 01.07.2022 einen Kindersofortzuschlag in der Höhe von 20 Euro pro Monat geben wird. Dies betrifft alle Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben. Durch diese Leistungen sollen hilfsbedürftige Familien unterstützt werden.
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