13. März 2024
Mit der Verlängerung der Bezugsdauer von Grundleistungen nach § 3/3a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auf 36 Monate, verlängert sich auch die Verwehrung adäquater medizinischer Grundversorgung. Die Betroffenen sind in der Regel nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Stattdessen entscheidet das Sozialamt in jedem Einzelfall über die Kostenübernahme für medizinische Leistungen. Im Ergebnis müsste der Umfang der Grund- und […]