12. Mai 2022
PRO ASYL begrüßt, dass Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 anstelle von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz reguläre Sozialleistungen sowie einen Anspruch auf Kindergeld und BAföG erhalten sollen. Das ist gut – andere Geflüchtete aber profitieren weiterhin nicht davon. Am 12. Mai 2022 wird im Bundestag über den Gesetzesentwurf für das „Sofortzuschlags- und […]