Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Sie war ursprünglich bis zum 28. November 2022 befristet. Somit sind nun bis zum 31.05.2023 weiterhin alle Personen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
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