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Ukraine

20. Juni 2025

Derzeit leben etwa 1,3 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland. Die meisten von ihnen haben über die Massenzustromsrichtlinie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten. Doch was passiert, wenn der durch die EU gewährte Schutz nicht verlängert wird? In dieser Online-Veranstaltung wird der aktuelle Stand beleuchtet und mögliche Perspektiven für eine längerfristige Aufenthaltssicherung aufgezeigt. […]

18. Juni 2025

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine wird immer nur für ein Jahr verlängert und jedes Jahr ist unklar, ob es zu einer erneuten Verlängerung kommt. Nun haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine geeinigt. Die Verlängerung geht bis zum 4. März 2027. […]

23. April 2025

Geflüchtete aus der Ukraine bibbern Jahr für Jahr, ob ihre eine einjährige Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) weiterhin verlängert wird. Aktuell hat die EU eine Verlängerung bis März 2026 beschlossen. Viele Geflüchtete wünschen sich eine sicherere langfristigere Aufenthaltsperspektive. Die Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege informiert über Optionen der Aufenthaltsverfestigung für Personen mit […]

07. März 2025

Über vier Millionen Geflüchtete aus der Ukraine erhielten bis Ende letzten Jahres Schutz innerhalb der Europäischen Union, davon ca. 40 Prozent in Osteuropa. Grundlage für die rasche Schutzgewährung bildet die europäische Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, die zu Beginn des russischen Angriffskrieges das erste Mal aktiviert wurde. Ein neuer Bericht von bordermonitoring.eu befasst sich mit der […]

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05. März 2025

Drei Jahre nach der Aktivierung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine erinnert PRO ASYL daran: Europa kann solidarisch aufnehmen – wenn der politische Wille vorhanden ist. Am 4. März 2022, nur wenige Tage nach dem russischen Überfall auf die Ukraine, wurde erstmals die EU-Richtlinie 2001/55/EG aktiviert. Millionen aus der Ukraine geflüchtete Menschen erhielten schnell […]

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27. Februar 2025

Menschen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, aber über keine ukrainische Staatsbürgerschaft verfügen, sollten bis spätestens 4. März 2025 eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Konkret betrifft das folgende Personen: Nicht-ukrainische Staatsangehörige, die in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel hatten und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben, die vor dem 1. Februar 2024 erteilt worden ist. […]

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16. Januar 2025

Für viele Geflüchtete aus der Ukraine, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit haben, endet die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zum 5. März 2025. Dies hatte die Bundesregierung Mitte 2024 entschieden. Es betrifft nicht Geflüchtete, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine besessen hatten bevor sie nach Deutschland geflüchtet sind. Alle Geflüchtete, deren Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängert werden, […]

27. November 2024

Es gibt wichtige Änderungen bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 24 AufenthG für Ukrainer*innnen und aus der Ukraine geflohene Drittstaatsangehörige. Sowie zur Sekundärmigration von Geflüchteten aus der Ukraine.

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14. August 2024

Die #ObjectWarCampaign stellt Materialien zur Unterstützung von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine bereit. Connection e.V. ist eine unabhängige Organisation, die Menschen hilft, den Kriegstdienst zu verweigern und Schutz zu finden. Kurze Infos und Kontaktdaten sind auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch, Belarusisch und Englisch in einem  Flyer zusammengefasst.

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