12. August 2026
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in seinem Urteil vom 03.07.2026 (11 S 1284/26) entschieden, dass ukrainische Staatsangehörige das Recht haben den EU-Mitgliedstaat frei zu wählen, der vorübergehenden Schutz nach der Massenzustrom-Richtlinie gewähren soll, auch wenn sie zuvor in einem anderen Mitgliedstaat einen entsprechenden Aufenthaltstitel erhalten hatten, der wieder erloschen ist. „Auf Basis dieser Beschlusslage ist […]