Anfang Februar 2026 veranlasste das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Zulassungsstopp für Anträge auf freiwillige Teilnahme an Integrationskursen. Das BAMF erklärte, dass solche Kurse vorerst nicht mehr von freiwilligen Teilnehmer*innen besucht werden könnten. Begründet wurde dies durch finanzielle Herausforderungen der Vorjahre und mit stark gestiegenen Kosten von Integrationskursen. Der Blick in den Haushalt 2026 verrät jedoch: Für das Jahr 2026 stehen ca. eine Milliarde Euro für die Finanzierung von Integrationskursen zur Verfügung (eine vergleichbare Summe wie 2025) – es handelt sich also um eine rein politische Entscheidung.
Durch den Zulassungsstopp wurde für rund 130.000 Menschen, schätzungsweise 55 % der Gesamtteilnehmenden, die Möglichkeit, Deutsch zu lernen, abrupt gestoppt.
Diese Situation zieht unmittelbare Folgen für die freiwilligen Teilnehmer*innen nach sich und wirkt sich nachhaltig auf gesellschaftliche Teilhabe durch Spracherwerb aus. Auch Menschen, welche einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Integrationskursen haben, leiden unter dem Zulassungsstopp, da es vermehrt zu Kursverschiebungen und -ausfällen kommt. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat dies bereits im Februar scharf kritisiert.
Nun einigt sich die Koalition auf eine Änderung des vorangegangenen Zulassungsstopps. Ab Juni sollen auch Menschen ohne gesicherte Bleibeperspektive wieder an den Integrationskursen teilnehmen können. Allerdings gibt es nur ein bestimmtes Kontingent an freiwilligen Teilnehmer*innen, deren Kosten übernommen werden. So soll eine Deckelung der Gesamtausgaben gewährleistet werden. Die konkrete Zahl wird abhängig von der jeweiligen Haushaltsplanung sein und somit variieren. Nicht aufgebrauchtes Budget darf in das nächste Haushaltsjahr mitgenommen werden.
Außerdem plant die Koalition eine Priorisierung der Teilnehmer*innen: An vorderer Stelle stehen Ukrainer*innen und Personen, die einen Aufenthalt zum vorübergehenden Schutz nach §24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben, sowie EU-Bürger*innen. Für Menschen im Asylverfahren soll es Erstorientierungskurse (EOK) geben, die ab November vermehrt angeboten werden sollen. Diese sind mit 300 Unterrichtseinheiten erheblich kürzer als reguläre Integrationskurse mit 700 Unterrichtsstunden.
Die Teilrücknahme des Zulassungsstopps ist eine Erleichterung für Ukrainer*innen, EU-Bürger*innen und Menschen mit einem Aufenthalt nach §24 AufenthG. Geduldete Personen und Asylbewerber*innen müssen weiterhin befürchten, dass ihnen die Möglichkeit des Spracherwerbs und die damit einhergehenden Chancen verwehrt bleiben. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die Priorisierung von Menschen nach Bleibeperspektive und wirtschaftlichem Nutzen. All das geschieht im Rahmen einer menschenfeindlichen Migrationspolitik, welche die Gesellschaft spaltet, Menschen hierarchisiert und Chancen verwehrt. Es wird deutlich, dass jene, die geflüchteten Menschen „Integrationsverweigerung“ vorwerfen, zeitgleich Teilhabe-Möglichkeiten strukturell einschränken und kein tatsächliches Interesse an der gesellschaftlichen Teilhabe geflüchteter Menschen haben.
- Tagesschau, Mai 2026: Koalition einigt sich auf Integrationskurs-Änderungen
- Die Zeit, Mai 2026: Koalition einigt sich im Streit über Integrationskurse