Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf des BMI zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht ohne substantielle Änderungen beschlossen. Trotz Stellungnahmen und konkreter Änderungsforderungen zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen und Fachexpert*innen, hält das Bundeskabinett an den Verschärfungen des Gesetzesentwurfs fest.
Wenn das Gesetz wie nun im Kabinett beschlossen in Kraft tritt, werden in Zukunft mehr Menschen von der Anspruchseinbürgerung ausgeschlossen sein, z.B. Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehende mit geringem Einkommen. Trotz anderslautender Absichtserklärungen wird die Situation von Staatenlosen und langjährig Geduldeten nach wie vor nicht berücksichtigt. Außerdem werden die langwierigen Prüfungen, ob der*die Einbürgerungsbewerber*in „antisemitisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ verantwortet hat oder „durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet“ beibehalten, wodurch sich die Verfahren weiterhin in die Länge ziehen.
Das Bündnis “Pass(t) uns allen” fordert in einer Pressemitteilung, Stellungnahme und Online-Pressekonferenz, das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht umfassend zu modernisieren, das Gesetz im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und an die Realitäten einer vielfältigen und demokratischen Migrationsgesellschaft anzupassen.