Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 21.01.2021 entschieden, dass in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte aktuell nicht dorthin rücküberstellt werden dürfen. Dem Gericht zufolge bestehe generell die ernsthafte Gefahr, dass Flüchtlinge bei einer Rückkehr nach Griechenland ihre elementarsten Bedürfnisse (»Bett, Brot, Seife«) über einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können.
- Informationsverbund Asyl & Migration, 26.01.2021: Leitsatz und Auszüge aus dem Urteil
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021: Pressemitteilung zur Entscheidung
- PRO ASYL, 26.01.2021: Pressemitteilung