07. März 2024
Ein Asylantrag aufgrund eines Religionswechsels nach dem Verlassen des Herkunftslandes kann nicht automatisch als missbräuchlich abgelehnt werden. Das hat der EuGH in seinem Urteil vom 29.02.2024 – C-222/22 entschieden. Art. 5 Abs. 3 der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU (RL) erlaubt Mitgliedsstaaten bei Vorhandensein einer entsprechenden nationalen Regelung, einen Folgeantrag „unbeschadet der Genfer Flüchtlingskonvention“ „in der Regel“ abzulehnen, […]