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Handicap International: Behinderung und Pflege in der Gesetzesänderung des StAG berücksichtigen!

Offener Brief von Handicap International

Handicap International fordert in einem offenen Brief anlässlich der Neuregelung des Staatsangehörigengesetzes (StAG), geflüchtete Menschen mit Behinderung und pflegende Angehörige nicht zu vergessen und den spezifischen Bedarf dieser Gruppen zu berücksichtigen. Unter #nichtPASSgenau? setzt sich die NGO gemeinsam mit anderen Organisationen und Selbstvertretungsgruppen für die Berücksichtigung dieser Gruppen in der Gesetzesneuregelung ein.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz wird aktuell überarbeitet. Der Gesetzesentwurf sieht große Hürden für sind geflüchtete Menschen mit Behinderung und ihre pflegenden Angehörigen vor. Auch diese müssen die Voraussetzungen der Lebensunterhaltssicherung sowie des Spracherwerbs erfüllen, um eingebürgert werden zu können. Das ist für viele nicht erfüllbar.

Aus diesem Grund appelliert Handicap International an die Sprecher*innen der Regierungskoalition, im Zuge der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsgesetzes die tatsächliche Lebenssituation geflüchteter Menschen mit Behinderung und ihrer pflegenden Angehörigen zu berücksichtigen:

  1. Pflegende Angehörige sollen von der Lebensunterhaltssicherung und dem Erreichen des Sprachziels B1 ausgenommen und Pflege als wichtige Arbeit gewürdigt werden, sodass eine Benachteiligung aufgrund einer familiären Pflegetätigkeit vermieden wird.
  2. Bei der Entscheidung über Ausnahmen bei der Lebensunterhaltssicherung für Menschen mit Behinderung müssen bestehende Barrieren beim Arbeitsmarktzugang Berücksichtigung finden.