Die visumsfreie Einreise und Aufenthalt für 90 Tage für Geflüchtete aus der Ukraine war seit dem 04.03.2024 unterbrochen. Nur bestimmte Personengruppen konnten dann noch visumsfrei einreisen. Seit dem 28.5.2024 gilt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung. Die Änderungen gelten rückwirkend zum 05.03.2024.
Eine visumsfreie Ersteinreise bis zum 31.12.2024 ist nach wie vor möglich für:
- Ukrainer*innen, die sicham 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben
- Ukrainer*innen, die am 24.02.2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, sich aber vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben
- Drittstaatsangehörige, die am 24.02.2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben
- Drittstaatsabgehörige, die am 24.02.2022 in der Ukraine einen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine hatten
Für Staatenlose und Drittstaatsangehörige gibt es nun weniger legale Einreisemöglichkeiten. Bis zum 04.03.2024 konnten auch Drittstaatsangehörige visumsfrei erstmalig einreisen, wenn sie in der Ukraine einen befristeten Aufenthaltstitel haben. Dies gilt nun nicht mehr – diese Personengruppe reist seit dem 05.03.2024 illegal ein.
- Netzwerk Berlin hilft, Mai 2024: Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung wird nun doch verlängert und gilt für Einreisen bis zum 31.12.2024