Wie in so vielen Lebensbereichen ist gerade im Kontext der Gesundheitsversorgung Sprachmittlung unabdingbar für geflüchtete Menschen, die die deutsche Sprache noch nicht beherrschen. Selbst wenn man eine*n qualifizierte Dolmetscher*in findet, kann es Probleme geben, wenn die Frage der Kostenübernahme nicht geklärt werden kann. Je nachdem, welchen aufenthaltsrechtlichen Status die geflüchteten Menschen haben, und je nachdem, ob sie Sozialleistungen beziehen (und ggf. welche Leistungen), gibt es unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, wie in den folgenden beiden Texten erklärt wird.
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