Familienmitglieder, die über ein Visum zum Familiennachzug einreisen, können nun einen Antrag auf Familienasyl innerhalb von drei Monaten nach der Einreise stellen. Bisher galt eine Frist von zwei Wochen. Diese Änderung ist der aktuellen Dienstanweisung Asyl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu entnehmen (S. 223).
Unter Familienasyl versteht man die Übertragung des Schutzstatus eines Mitglieds der Kernfamilie (Stammberechtige*r) auf die Asyl beantragende Person. Es können nur die Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft und der subsidiäre Schutz übertragen werden. Für minderjährige Kinder gibt es keine Frist. Für Ehegatt*innen, Lebenspartner*innen sowie Eltern und Geschwister von minderjährigen Anerkannten galt eine Frist von zwei Wochen ab Einreise. Diese Personen mussten dann in der Regel in eine Erstaufnahmeeinrichtung für die Antragstellung ziehen. Dies wird nun in folgenden Konstellationen nicht mehr nötig sein: Stellen Familienmitglieder schnellstmöglich nach Einreise einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei den lokalen Ausländerbehörden und entscheiden diese zeitnah darüber, so können die Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis oder zumindestens eine Fiktionsbescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als sechs Monaten erhalten. Mit einem solchen Dokument können sie ihren (Familien)asylantrag schriftlich stellen (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 AsylG). Dadurch entsteht keine Wohnverpflichtung in einer Erstaufnahme und Familien werden nicht mehr für die Dauer der (Familien)asylantragsstellung auseinander gerissen.
Neueinreisende Familienangehörige sollten also schnellstmöglichst den Kontakt mit den lokalen Ausländerbehörden suchen. Idealerweise stellen die Ausländerbehörden vor Ablauf der drei Monate eine Aufenthaltserlaubnis oder zumindestens eine Fiktionsbescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als sechs Monaten aus. Sollte das nicht gelingen, müssen die Familienangehörigen leider für die (Familien)asylantragsstellung doch in eine Erstaufnahmeeinrichtung ziehen.
- BAMF, August 2021: Dienstanweisung Asyl