Abschiebungen in den Westbalkan während der Pandemie

Eine neue Veröffentlichung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg beschäftigt sich mit Abschiebungen in die Westbalkan-Region (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien) vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie. Die Pandemie hat in all diesen Staaten bestehende Probleme im Gesundheitssystem und Probleme großer Teile der Bevölkerung beim Zugang zu Gesundheitsversorgung verschärft. Ungeachtet dieser Umstände und der weitreichenden Reisebeschränkungen und -Warnungen haben (abgesehen von einer Unterbrechung zwischen Anfang März und Ende Mai) regelmäßig Sammelabschiebungen von Deutschland aus in diese Länder stattgefunden. Die Durchführung dieser Abschiebungen in den aktuellen Umständen ist aus mehreren Gründen problematisch. Zum einen werden alle beteiligten Personen – sowohl die Abgeschobenen als auch das Flugpersonal, die begleitenden Polizeibeamt*innen und alle, die mit ihnen in Kontakt kommen, einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Zum anderen stellt sich die Frage, inwiefern die abgeschobenen Personen im Falle einer Covid-19-Erkrankung Zugang zu gegebenenfalls erforderlichen medizinischen Behandlungen haben werden. Im Folgenden wird dargelegt, warum dieser Zugang höchst fraglich ist – einerseits aufgrund der Überlastung des Gesundheitswesens in allen fraglichen Ländern, und andererseits aufgrund von finanziellen Hürden, die sich unter anderem aus fehlender Krankenversicherung und hohen selbst zu tragenden Eigenanteilen (selbst für Personen mit Krankenversicherung) ergeben. Gepaart mit dem Wegfall zahlreicher Möglichkeiten der Erwerbsarbeit entsteht eine große Gefahr, im Bedarfsfall keinen Zugang zu medizinischer Versorgung zu haben.

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg (Februar 2021): Abschiebungen in die Westbalkan-Region während der Covid-19-Pandemie (PDF)

Diese Veröffentlichung entstand im Rahmen des Projekts „Balkan-Migrations-Trialog“, das im Rahmen des Programms „Erasmus+“ der Europäischen Union gefördert wird. Die Unterstützung der Europäischen Kommission für die Erstellung dieser Veröffentlichung stellt keine Billigung des Inhalts dar, welcher nur die Ansichten der Verfasser wiedergibt, und die Kommission kann nicht für eine etwaige Verwendung der darin enthaltenen Informationen haftbar gemacht werden.