PRO ASYL und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sind für die Unverletzlichkeit der Wohnung in Erstaufnahmeeinrichtungen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die GFF berichtet auf ihrer Homepage ausführlich über den zugrundeliegenden Fall.
In diesem Kontext wurde der Flüchtlingsrat aufgefordert, eine Stellungnahme einzureichen. Im Rahmen dieser Stellungnahme fokussiert sich der Flüchtlingsrat auf die psychischen Folgen für geflüchtete Menschen, die regelmäßig mit Abschiebungen aus Erstaufnahmeeinrichtungen einhergehen.