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Teilweiser Abschiebestopp in den Iran

Ausnahmen soll es für Gefährder und Straftäter geben

Die Innenminister*innen von Bund und Ländern haben sich in ihrer Herbstkonferenz (IMK) darauf geeinigt, vorerst keine Menschen mehr in den Iran abzuschieben. Dabei handelt es sich nicht um einen formalen Abschiebestopp gemäß § 60a Abs 1 Aufenthaltsgesetz. So sollen auch weiterhin Gefährder und Straftäter sowie Personen, die „hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern“, abgeschoben werden. Mit dieser Entscheidung wird verkannt, dass allen Abgeschobenen im Iran Menschenrechtsverletzungen drohen. Einige Bundesländer haben einen eigenen Abschiebestopp erlassen, Baden-Württemberg gehört nach wie vor nicht dazu.