Wir brauchen eine Vorgriffsregelung für das Chancenaufenthaltsrecht

Offener Brief an die Abgeordneten der Regierungsparteien

Sehr geehrte*r Abgeordnete*r der Christlich-Demokratischen Union,

sehr geehrte*r Abgeordnete*r von Bündnis 90/Die Grünen,

wir wenden uns heute an Sie mit der dringenden Bitte, dass die Landesregierung in dem genannten Sachverhalt zeitnah eine Vorgriffsregelung für das Chancenaufenthaltsrecht erlässt:

Geflüchtete, die seit vielen Jahren hier leben sollen laut Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 6. Juli 2022 das so genannte Chancenaufenthaltsrecht erhalten (§104c AufenthG). Im Hinblick darauf haben Bundesländer wie Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz bereits vor Monaten entsprechende Weisungen erlassen bzw. ihre früheren Erlasse und Anwendungshinweise ergänzt: Von Rückführungsmaßnahmen sei demnach für jenen Personenkreis abzusehen, der mit hoher Wahrscheinlichkeit unter das Chancenaufenthaltsrecht fällt. So hat z.B. das rheinland-pfälzische Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration bereits am 15.07.2022 in einem Rundschreiben an alle Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte klar formuliert:

„Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, bei anspruchsberechtigten Personen im Vorgriff auf das nach der parlamentarischen Sommerpause des Deutschen Bundestages zu erwartende Inkrafttreten der Regelung bereits jetzt von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen. Ausländischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen des Chancen-Aufenthaltsrechts gemäß § 104c AufenthG-E erfüllen, soll deshalb eine Ermessensduldung auf der Rechtsgrundlage des § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt werden.“

Die baden-württembergische Landesregierung hat bisher keine derartige Vorgriffsregelung erlassen und schiebt im Gegenteil noch Personen ab, die alle Kriterien für dieses neue Chancenaufenthaltsrecht erfüllen könnten. Dies ist aus unserer Sicht in keinster Weise mit dem Koalitionsvertrag vom Mai 2021 (!) vereinbar, der formuliert, dass „für diejenigen, die viele Jahre im Land leben, nicht straffällig geworden und gut integriert sind, alle Möglichkeiten im Land genutzt werden, um ein Bleiberecht zu ermöglichen“ (Koalitionsvertrag, S. 85).

Es kann angesichts dieser Ziele aus unserer Sicht nicht sein und entspricht keiner fairen und  menschenwürdigen Behandlung der betroffenen Personen, dass ausgerechnet in unserem Bundesland Menschen, die exakt zur Zielgruppe des direkt vor der Tür stehenden Chancenaufenthaltsrechtes gehören, kurz vor Inkrafttreten dieser Regelung noch immer in Abschiebehaft gebracht, in Flugzeuge gesetzt und abgeschoben werden.

Dazu einige Beispiele: Es handelt sich bei den Betroffenen um Menschen, die für das Chancenaufenthaltsrecht in Frage gekommen wären.

Am 7.9. 2022 wurde ein gambischer Geflüchteter aus Reutlingen abgeschoben. Er war seit 2014 in Deutschland, spricht fließend Deutsch, arbeitete in Vollzeit, hatte eine eigene Wohnung und keine schwerwiegenden Straftaten. Das zuständige Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag gegen die Abschiebung und den Antrag auf eine Ermessensduldung mit der Begründung ab, dass das geplante Gesetz zum Chancenaufenthaltsrecht noch nicht in Kraft getreten sei.

Am 15.9. 2022 wurde ein Tamile aus Sri Lanka aus Schwaikheim nach Sri Lanka abgeschoben, der seit 7 Jahren in Deutschland lebte, seit 5 Jahren arbeitet.

Am 20.9. 2022 wurden Menschen nach Nigeria abgeschoben, die seit mehreren Jahren in Deutschland gelebt haben und berufstätig waren.

Für Arbeitgeber*innen sind diese Abschiebungen eine Katastrophe. Ehrenamtlich Engagierte haben sich lange für diese Menschen eingesetzt. Die Betroffenen selbst waren in regulären Arbeitsprozessen, haben Steuern gezahlt und sich in Baden-Württemberg eingelebt.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Regelungen, die die Landesregierung bisher beschlossen hat, nicht dafür ausgereicht haben, die Betroffenen vor Abschiebungen zu schützen. Mit unserem Brief appellieren wir dringend an Sie, die von Ihnen im Landeskoalitionsvertrag von 2021 formulierten Zusagen umzusetzen und fordern Sie im Sinne der potentiell betroffenen Geflüchteten und ihrer Arbeitgeber*innen auf, jetzt so schnell wie möglich eine Vorgriffsregelung analog zu anderen Bundesländern zu erlassen.

Es kann nicht sein, dass diese Abschiebungen weitergehen. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass diese so schnell wie möglich gestoppt werden.

Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank für Ihre Bemühungen,

Lucia Braß
(1. Vorsitzende)