Geflüchtete aus der Ukraine bibbern Jahr für Jahr, ob ihre eine einjährige Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) weiterhin verlängert wird. Aktuell hat die EU eine Verlängerung bis März 2026 beschlossen. Viele Geflüchtete wünschen sich eine sicherere langfristigere Aufenthaltsperspektive.
Die Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege informiert über Optionen der Aufenthaltsverfestigung für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Die Publikation richtet sich vor allem an Berater*innen in den Flüchtlings- und Migrationsdiensten. Es werden verschiedene Aufenthaltserlaubnisse und deren Erteilungsvoraussetzungen vorgestellt.
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (Hg.), März 2025: Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz. Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung. Eine Arbeitshilfe für die Beratungspraxis