Innerhalb der EU- und des deutschen Rechts ist die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität grundsätzlich als Fluchtgrund anerkannt. Im Prozess des Asylverfahrens müssen LSBTIQ*-Geflüchtete ihre Verfolgung in einer Anhörung glaubhaft nachweisen und hierfür die eigene Identität offenlegen. Dies ist jedoch für viele LSBTIQ*-Geflüchtete aus diversen Gründen wie Angst, Scham oder der Konfrontation mit Stereotypen eines der größten Hindernisse, sich als solche zu erkennen zu geben. Die Beratung und Begleitung dieser Geflüchteten bedarf genau deswegen besonderer Sensibilität, Wissen und Beratungskompetenz, um korrekt unterstützen zu können und das nötige Feingefühl zu entwickeln.
Die Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die asyl- und aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen. Es werden praxisnah Beratungsbedarfe und -anlässe von LSBTIQ*-Geflüchteten geschildert und anhand von Fallbeispielen werden anwendungsorientierte Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen vermittelt.
Die Arbeitshilfe richtet sich an Beratungsstellen, die Geflüchtete beraten und insbesondere an Beratende, die mit Geflüchteten arbeiten, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung Erfolgung erlebt haben oder erleben.
Der paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe zur Beratung queerer Geflüchteter veröffentlicht.
- Leonie Dieck; Alva Träbert (Der Paritätische), November 2024: Beratung von queeren Geflüchteten – Handlungsempfehlungen im Kontext sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Flucht