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Arbeitshilfe: Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis

Seit Anfang 2023 gibt es das Chancen-Aufenthaltsrecht – eine einmalige und befristete Aufenthaltserlaubnis für am 31.10.2022 seit fünf Jahren in Deutschland lebende und geduldete Personen (§ 104c AufenthG). Für die Beratung dieser Personengruppe hat der Paritätische nun die Arbeitshilfe „Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis“ veröffentlicht.

Die Arbeitshilfe ist bewusst praxisnah gestaltet mit zahlreichen Tipps und Hinweisen für die Beratungspraxis. Sie geht ausführlich auf die Erteilungsvoraussetzungen und die Antragstellung des § 104c AufenthG ein sowie auf die Voraussetzungen, Besonderheiten und Schwierigkeiten bei dem Übergang in die Bleiberechtsregelungen der Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 25a und 25b AufenthG.