Eine neue Arbeitshilfe klärt praxisorientiert über die Beantragung der Kostenübernahme für therapeutische Maßnahmen und Sprachmittlung auf. Es werden dabei die unterschiedlichen Versorgungsansprüche und -modelle im SGB VIII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) behandelt.
Die Arbeitshilfe richtet sich an Fachkräfte in und außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, die mit unbegleiteten sowie begleiteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen arbeiten.
- BuMF und BAfF, Februar 2025: Therapeutisches Arbeiten mit jungen geflüchteten Menschen