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Arbeitshilfe: Spurwechsel im Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Nur wenig geht, vieles geht nicht

Am 23. Dezember 2023 treten die Änderungen zum Spurwechsel in den Fachkraftaufenthalt in Kraft. Ein Mini-Spurwechsel aus einem zurückgenommenen Asylantrag wird eingeführt, vieles andere wird allerdings nicht möglich sein. Vor allem Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, haben so gut wie keine Spurwechsel-Möglichkeit. Durch die Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind einige weitere Spur- und Zweckwechselmöglichkeiten eingeführt worden. Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) hat dazu eine ausführliche Arbeitshilfe mit den Änderungen zum Spur- und Zweckwechsel erstellt, in der auch die Anwendungshinweise des BMI zum 1. März 2024 berücksichtigt sind.