Bericht: 30 Jahre antiziganistisch geprägte Asylpolitik

Sinti*ze und Rom*nja, die nach Deutschland flüchten/geflüchtet sind, erleben antiziganistische Diskriminierung auf vielen Ebenen. Der Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus beschäftigt sich nicht nur mit der Situation von nach Deutschland geflohener Sinti*ze und Rom*nja, sondern untersucht allgemein die Ausmaße gegenwärtiger und historischer Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppe. Diskriminierung ist nach wie vor weit verbreitet und zahlreiche Anstrengungen von Seiten der Politik sind nötig, um Antiziganismus zu bekämpfen.

Auch im Bereich Asyl und Bleiberecht stellt die Kommission erhebliche antiziganistische Diskriminierungen fest. So zeigt sich Antiziganismus als Konstante in Debatten zum Asylrecht. Dort werden Roma und Sinti mit „Asylmissbrauch“ gleichgesetzt und somit erhebliche Vorurteile in der Bevölkerung und Verwaltung verstärkt. Außerdem werden im Asylverfahren und in der deutschen Rechtspraxis antiziganistische Diskriminierung und Verfolgung als asylrechtlicher Verfolgungsgrund oftmals nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei sind Sinti*ze und Rom*nja in all ihren Herkunftsländern massiven rassistischen Diskriminierungen und damit einhergehenden sozialen wie ökonomischen Ausgrenzungen ausgesetzt.

Die Autor*innen ziehen als Fazit, dass es „nach 30 Jahren antiziganistisch geprägter Asylpolitik und damit einhergehenden Restriktionen auch im Aufenthaltsrecht an der Zeit [ist], ein klares Bekenntnis für eine Verantwortung gegenüber den in der Bundesrepublik lebenden Rom_nja abzugeben. Die Perspektivlosigkeit der Betroffenen, die aktuell in Deutschland besteht und die sich durch die Abschiebungen nochmals steigert, ist zu beenden. Dies bedeutet, dass bestehende rechtliche und tatsächliche Barrieren beim Zugang zum Recht abgebaut werden müssen und eine Kehrtwende in der Anwendung des Asyl- und Aufenthaltsrechts erfolgen muss, die der besonderen Schutzbedürftigkeit von Rom_nja gerecht wird.“