Der Informationsverbund Asyl & Migration gibt mithilfe von Fragen und Antworten eine sehr hilfreiche Übersicht zu den aktuell geltenden Regelungen für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind.
Die Übersicht umfasst die gesetzlichen Regelungen zur Einreise und zum Aufenthalt für verschiedene Personengruppen. Es geht sowohl um das Verfahren und die Voraussetzungen für die Feststellung des vorübergehenden Schutzes (§ 24 AufenthG), als auch um aufenthaltsrechtliche Alternativen zur Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG.
Explizit geht es um nicht-ukrainische Staatsangehörige, die aus der Ukraine geflohen sind, die Übersicht ist allerdings auch für ukrainische Staatsangehörige hilfreich.