Kinder und Jugendliche können ihre Rechte in Erstaufnahmeeinrichtungen oft nicht wahrnehmen. Beispielsweise das Recht auf Schule und Kita. Die Verweigerung/Nicht-Gewährung ihrer Rechte könnte eine Möglichkeit sein, dass ihr Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen beendet werden muss. Das Gutachten von JUMEN e.V. wurde von terre des hommes in Auftrag gegeben und beleuchtet, inwieweit juristisch gegen die Unterbringung vorgegangen werden kann. Es richtet sich an Rechtsanwält*innen und Beratungsstellen, die Betroffenen unterstützen, rechtliche Wege einzuschlagen.
„Die Ausgangslage, die geprüften Fallkonstellationen und die Ergebnisse des Gutachtens weisen auf einen akuten politischen Handlungsbedarf hin: die Rechte geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Aufnahmeeinrichtungen werden regelmäßig missachtet, es braucht neue, umfassende juristische Argumentationen und eine gerichtliche Praxis, um die Rechte zu sichern. Denn Aufnahmeeinrichtungen sind kein Ort für Kinder.“
- JUMEN e.V. & terre des hommes e.V. (Hg.), November 2021: Gutachten »Der Anspruch auf Entlassung aus einer Aufnahmeeinrichtung für minderjährige Geflüchtete und ihre Familien unter besonderer Berücksichtigung der Kinderrechte«