02. Mai 2022
Viele Geflüchtete mit einer Anerkennung im Asylverfahren sowie mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten für drei Jahre eine Wohnsitzauflage nach § 12a AufenthG. Diese wurde 2016 eingeführt und erschwert das Leben und Ankommen von Geflüchteten in Deutschland ungemein. Nun hat die Bundesregierung das Beratungsunternehmen empirica in Kooperation mit der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) […]