Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. hat im November 2025 die Handreichung Unabhängige Interessenvertretung bei der Alterseinschätzung veröffentlicht.
Die Alterseinschätzung hat zentrale Bedeutung für die Zukunftsperspektiven der betroffenen jungen Menschen. Sie ist das „Nadelöhr“, an dem sich entscheidet, ob Kinderrechte in Anspruch genommen werden können oder nicht. Die bisherigen Regelungen und Standards in diesem Verfahren zeigen erhebliche Schwächen, insbesondere bei der Gewährleistung einer unabhängigen Interessenvertretung.
Die Verpflichtung zu einer solchen Vertretung ist im Völker- und Unionsrecht fest verankert. Die hier aufgegriffene Regelungslücke gewinnt zudem besondere Relevanz im Hinblick auf die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die GEAS-Verordnungen enthalten verbindliche Vorgaben zu Schutz, Vertretung und Verfahren, die spätestens ab Mitte 2026 gelten und bereits jetzt den künftigen Standard markieren.
Diese Handreichung gibt eine erste Einschätzung zur Ausgestaltung einer solchen Interessenvertretung und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Umsetzung. Sie ist kostenlos als PDF verfügbar.
Diese Veröffentlichung entstand im Rahmen des Projektes Kindgrechtes Ankommen sicherstellen
und wird kofinanziert vom Asyl- und Migrationsfonds der EU.
- Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V., November 2025: Unabhängige Interessenvertretung bei der Alterseinschätzung.